Bestätigung zur Privathaftpflicht-Versicherung
Versicherer: DBV-Winterthur Versicherung AG
Betr.: Versicherungsschutz beim Kitesurfen
Sehr geehrter Mandant, sehr geehrter Versicherungsnehmer,
hiermit bestätigen wir , dass in der von uns über die DBV-Winterthur Versicherung
angebotenen Privaten Single- und Familien-Haftpflichtversicherung Kitesurf-Geräte
(Brett + Schirm) wie Windsurfbretter in der Privaten Haftpflichtversicherung (Single-
und Familie-Deckung) mitversichert sind:
Gemäß den Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Familien-
und Single-Haftpflicht-Versicherung (Form 6100.1), Ziffer 3,2,e (Kraft-, Luft- und
Wasserfahrzeuge) ist mitversichert:
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden die ver-
ursacht werden durch den Gebrauch von privat genutzten Wassersportfahrzeugen,
.. auch eigene und fremde Windsurfbretter..
Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass wir Kitesurf-Geräte wie Windsurfbretter
behandeln und deshalb die vorgenannten Bedingungen auch für Kitesurfgeräte gelten.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern Kitesurfschirme Verwendung finden,
deren jeweilige Leinenlänge 30 m übersteigt.
Die Bestätigung bezieht sich jedoch nur auf Kitesurfgeräte im Sinne von Wassersport-
fahrzeugen. Hierunter fallen nicht sogenannte Lenk-/Kitedrachen oder Kite-Buggys/
Landsailor.
Ein Versicherungsabschluss ist auch online möglich
Weingarten, den 15. Juni 2005
SüdwestRing
Versicherungsmakler GmbH
In Spezialvollmacht für
DBV-Winterthur Versicherung AG