Kiteversicherungen bei
SüdwestRing

Bestätigung zur Privat-
haftpflicht-Versicherung
der DBV-Winterthur Versicherung AG

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Impressum

Betr.: Versicherungsschutz beim Kitesurfen

Bestätigung zur Privathaftpflicht-Versicherung
Versicherer: DBV-Winterthur Versicherung AG


Betr.: Versicherungsschutz beim Kitesurfen


Sehr geehrter Mandant, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

hiermit bestätigen wir , dass in der von uns über die DBV-Winterthur Versicherung
angebotenen Privaten Single- und Familien-Haftpflichtversicherung Kitesurf-Geräte
(Brett + Schirm) wie Windsurfbretter in der Privaten Haftpflichtversicherung (Single-
und Familie-Deckung) mitversichert sind:



Gemäß den „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Familien-
und Single-Haftpflicht-Versicherung (Form 6100.1)“, Ziffer 3,2,e (Kraft-, Luft- und
Wasserfahrzeuge) ist mitversichert:

„Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden die ver-
ursacht werden durch den Gebrauch von privat genutzten Wassersportfahrzeugen,
.. auch eigene und fremde Windsurfbretter..“

Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass wir Kitesurf-Geräte wie Windsurfbretter
behandeln und deshalb die vorgenannten Bedingungen auch für Kitesurfgeräte gelten.

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern Kitesurfschirme Verwendung finden,
deren jeweilige Leinenlänge 30 m übersteigt.

Die Bestätigung bezieht sich jedoch nur auf Kitesurfgeräte im Sinne von Wassersport-
fahrzeugen. Hierunter fallen nicht sogenannte Lenk-/Kitedrachen oder Kite-Buggys/
Landsailor.


Ein Versicherungsabschluss ist auch online möglich

Weingarten, den 15. Juni 2005

SüdwestRing
Versicherungsmakler GmbH
In Spezialvollmacht für
DBV-Winterthur Versicherung AG